Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Mündliche Nebenabreden, die bei den
Vertragsverhandlungen sowie vor dem Wirksamwerden des Kaufvertrages
getroffen werden, werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
§ 2 Kaufpreis und Zahlungen
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die
Firma KESBO Büromöbel an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise
30 Tage ab deren
Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma KESBO
Büromöbel genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen
werden gesondert
ausgewiesen und
berechnet. 2. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte
Sonderkonditionen. § 3 Lieferung und Rücktrittsrecht
1. Mangels einer anderweitigen schriftlichen
Vereinbarung besteht für den Käufer kein Anspruch auf Lieferung von
Ausstellungsstücken.
2. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren,
die mindestens
folgende Länge haben muß: Bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu 4 Wochen
eine Nachfrist bis
zu 2 Wochen; bei
einer vereinbarten Lieferzeit zwischen 4 und 9 Wochen eine Nachfrist von 3
Wochen und bei einer
vereinbarten Lieferzeit ab 10 Wochen eine Nachfrist von 4 Wochen.
3. KESBO Büromöbel ist zu in sich abgeschlossenen Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.
4. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß die
Auslieferung während des ganzen Tages bis in die Abendstunden erfolgen
kann.
5. Der Käufer haftet dafür, daß die angegebene
Lieferanschrift mit einem Lastkraftwagen erreichbar ist und die
Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser bis zum
vereinbarten Anlieferungsplatz mit den
üblichen Mitteln des Möbeltransportes möglich ist. Anderenfalls gerät der Käufer in Annahmeverzug.
6. Nach Unterzeichnung des Vertrages hat der
Käufer ein Rücktrittsrecht von 5 Werktagen.
7. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder weigert sich den Vertrag zu erfüllen, unter Beachtung des
Rücktrittsrechtes, sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20
% des Kaufpreises als Schadenersatz zu
verlangen.
§ 4 Mängelrügen
1. Mängelrügen gelten nur dann als wirksam
erhoben, wenn sie schriftlich geltend gemacht werden. Mängelrügen für
offensichtliche Mängel werden nur dann berücksichtigt, wenn uns der Käufer
innerhalb von einer Woche nach
Lieferung die Mängel schriftlich angezeigt hat. Eigenmächtige Mängelbeseitigung
befreit uns insoweit von unserer
Gewährleistungsverpflichtung.
2. Der Käufer hat bei Selbstabholung die Ware
vor Übernahme an Ort und Stelle sorgfältig auf Vollständigkeit und offen-
sichtliche Mängel zu prüfen. Bei rügeloser Abnahme gilt der Vertrag
insoweit als ordnungsgemäß und vollständig
erfüllt.
§ 5 Gewährleistung
1. Wir übernehmen bei neuer Ware folgende
Gewähr:
a) Sind Waren mangelhaft, leisten wir dadurch Gewähr, daß wir nach
unserer Wahl das Stück kostenlos ausbessern
oder/und kostenlos Ersatz liefern.
b) Zur Vornahme dieser Handlung auch soweit
zumutbar in seiner Wohnung / Gewerbe hat uns der Käufer die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von der Gewährleistungsverpflichtung frei.
c)
Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der
Kunde nicht das Recht,
Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein
Fehlschlagen
der Nachbesserung vorliegt.
2. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber
Ausstellungsstücken oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und
können nicht gerügt werden.
3. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßdaten
der zu liefernden Einrichtungsgegenstände sind handels-
üblich und soweit dem Käufer zumutbar auch zulässig.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
Eigentumder Firma KESBO Büromöbel.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum der Firma KESBO Büromöbel
hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
§ 7 Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma KESBO Büromöbel und
dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so
ist
der Hauptsitz der Firma KESBO Büromöbel ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§ 8 Schlußbestimmung
Bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen
Vertragsinhalts nicht
berührt.
Stand: 20.12.2010