Verkaufs- und Lieferbedingungen

         § 1          Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Mündliche Nebenabreden, die bei den Vertragsverhandlungen sowie vor dem Wirksamwerden des Kaufvertrages 

    getroffen werden, werden nur durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.


         § 2          Kaufpreis und Zahlungen

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma KESBO Büromöbel an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise

          30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma KESBO Büromöbel   

          genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert

          ausgewiesen und berechnet.

2. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Sonderkonditionen.


   § 3          Lieferung und Rücktrittsrecht

1. Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung besteht für den Käufer kein Anspruch auf Lieferung von

    Ausstellungsstücken.

2. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren,

          die mindestens folgende Länge haben muß: Bei einer vereinbarten Lieferzeit von bis zu 4 Wochen eine Nachfrist bis   

          zu 2 Wochen; bei einer vereinbarten Lieferzeit zwischen 4 und 9 Wochen eine Nachfrist von 3 Wochen und bei einer 

          vereinbarten Lieferzeit ab 10 Wochen eine Nachfrist von 4 Wochen.

3. KESBO Büromöbel ist zu in sich abgeschlossenen Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.

4. Der Käufer hat dafür zu sorgen, daß die Auslieferung während des ganzen Tages bis in die Abendstunden erfolgen

    kann.

5. Der Käufer haftet dafür, daß die angegebene Lieferanschrift mit einem Lastkraftwagen erreichbar ist und die

    Anlieferungsmöglichkeiten durch Eingänge und Treppenhäuser bis zum vereinbarten Anlieferungsplatz mit den   

    üblichen Mitteln des Möbeltransportes möglich ist. Anderenfalls gerät der Käufer in Annahmeverzug.

6. Nach Unterzeichnung des Vertrages hat der Käufer ein Rücktrittsrecht von 5 Werktagen.

7. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder weigert sich den Vertrag zu erfüllen, unter Beachtung des

    Rücktrittsrechtes, sind wir berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu 

    verlangen.


   § 4          Mängelrügen

1. Mängelrügen gelten nur dann als wirksam erhoben, wenn sie schriftlich geltend gemacht werden. Mängelrügen für   

    offensichtliche Mängel werden nur dann berücksichtigt, wenn uns der Käufer innerhalb von einer Woche nach

    Lieferung die Mängel schriftlich angezeigt hat. Eigenmächtige Mängelbeseitigung befreit uns insoweit von unserer

    Gewährleistungsverpflichtung.

2. Der Käufer hat bei Selbstabholung die Ware vor Übernahme an Ort und Stelle sorgfältig auf Vollständigkeit und offen-

    sichtliche Mängel zu prüfen. Bei rügeloser Abnahme gilt der Vertrag insoweit als ordnungsgemäß und vollständig

    erfüllt.


  § 5          Gewährleistung

1. Wir übernehmen bei neuer Ware folgende Gewähr:

        a) Sind Waren mangelhaft, leisten wir dadurch Gewähr, daß wir nach unserer Wahl das Stück kostenlos ausbessern 

    oder/und kostenlos Ersatz liefern.

b) Zur Vornahme dieser Handlung auch soweit zumutbar in seiner Wohnung / Gewerbe hat uns der Käufer die  

             erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Anderenfalls sind wir von der Gewährleistungsverpflichtung frei.

  c) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht,

            Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen

            der Nachbesserung vorliegt.

2. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber Ausstellungsstücken oder Katalogabbildungen sind unvermeidlich und 

    können nicht gerügt werden.

3. Geringe Abweichungen von den angegebenen Maßdaten der zu liefernden Einrichtungsgegenstände sind handels-

    üblich und soweit dem Käufer zumutbar auch zulässig.

 

        § 6          Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung

    Eigentumder Firma KESBO Büromöbel.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma KESBO Büromöbel

    hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.


        § 7          Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma KESBO Büromöbel und

    dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so 

    ist der Hauptsitz der Firma KESBO Büromöbel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

    unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


        § 8          Schlußbestimmung

          Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht

          berührt.


          Stand: 20.12.2010